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Wir liefern an Groß- und Einzelhändler.

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Lieferbedingungen


Lieferung, Lieferzeit und Lieferfrist

Schmuckhandel Flormann liefert an Lieferadressen innerhalb Deutschlands und an Lieferadressen innerhalb der EU.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Käufers. Mit der Übergabe an einen Spediteur, Post oder Bahn, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf das Transportunternehmen, ab Übergabe des Transportunternehmens an den Besteller über. Lieferzeiten werden von uns nach sorgfältiger Abstimmung genannt und nach Möglichkeit eingehalten. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware vorzubringen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es steht uns grundsätzlich das Recht der Nachbesserung zu. Für Sendungen, die auf dem Transportweg verloren gehen oder beschädigt werden, kann nur im Rahmen unseres Versicherungsschutzes Ersatz geleistet werden.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Werden einzelne Forderungen des Verkäufers in ein Kontokorrent aufgenommen und wird ein Saldo gezogen und anerkannt, so berührt dies den Eigentumsvorbehalt nicht. Wir sind berechtigt, bei Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug, Wechselprotest etc. - die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sofort unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts des Bestellers zurückzuverlangen und in Besitz zu nehmen. Die Zurücknahme bedeutet nur mit unserer ausdrücklichen Erklärung einen Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt vorbehalten. Alle uns hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer. Gerät der Kunde / die Kundin in Zahlungsverzug, so hat Schmuckhandel Flormann das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen aktuellen Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde / die Kundin weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

©  by Webmaster:   DV-ORG-Beratung   consulting@armin-hill.de    http://www.armin-hill.de   Stand: 11. September 2005